- Agentur für Arbeit
- Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaft
- Schwerbehindertenrecht
- Krankenkassen
- Jugendamt
- Sozialamt
- Familienkasse
Kanzlei
Ich bin seit 1997 Rechtsanwalt und seit 2006 Fachanwalt für Sozialrecht. Ich bin von Anfang an vorwiegend im Sozialrecht und seit 2005 überwiegend in Hartz IV Verfahren tätig.
Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Die Leitlinie meines Handelns ist: “Tut nicht Unrecht den Witwen, Waisen, Fremdlingen und Armen“
(Die Bibel, der Prophet Sacharja, Kapitel 7, Vers 10).
Team
Meine Assistentinnen sind ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte und Ihre Ansprechpartnerinnen in fast allen Fragen der Mandatsbearbeitung. Sie stimmen mit Ihnen Termine ab, organisieren welche Unterlagen Sie zur Bearbeitung vorlegen müssen, halten Kontakt mit Ihnen und kümmern sich um die finanzielle Abwicklung des Mandantes.
Frau Bode ist seit 2000 in meiner Kanzlei.
Honorar
Mein Honorar beträgt seit dem 01.01.2018 für:
eine (mündlich/schriftliche) Beratung 261,00 €/Stunde zzgl 19% Umsatzsteuer = 310,59 € bei minutengenauer Abrechnung
ein Widerspruchsverfahren 775,00 € zzgl 19 % Umsatzsteuer = 922,25 €
ein Klageverfahren 1.325,00 € zzgl 19 % Umsatzsteuer = 1.576,75 €
ein Berufungsverfahren 1.525,00 € zzgl 19% Umsatzsteuer = 1.814,75 €
ein Revisionsverfahren 3.275,00 € zzgl 19 % Umsatzsteuer = 3.897,25 €
Mit Berechtigungsschein oder nach Beiordnung durch das Sozialgericht (Prozesskostenhilfe) gelten die gesetzlichen Gebühren.
Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie gerne den Aufwand reduzieren, mich jedoch nicht ausschließlich bezahlen. Möchten Sie eine Vertretung nur zu den Bedingung der Rechtsschutzversicherung, dann wenden Sie sich bitte an andere Kollegen und Kolleginnen.